Die für Studienanfänger konzipierte Vorlesung bildet zusammen mit der Vorlesung „Grundrechte“ den staatsrechtlichen Teil der Ausbildung im Öffentlichen Recht. Die Studierenden sollen Kenntnisse über die grundgesetzlich festgelegte Organisation und die Funktionsweisen der Bundesrepublik Deutschland bekommen.
Am Anfang werden die in Art. 20 GG verankerten Staatsstrukturprinzipien (Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat, Republik) im Einzelnen erörtert. Dabei nimmt der Rechtsstaat, insbesondere mit seinen Kernelementen der Gewaltenteilung, des Vorrangs und des Vorbehalts des Gesetzes sowie des Verhältnismäßigkeitsprinzips, eine zentrale Stellung ein. Anschließend werden die verschiedenen Staatsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundespräsident) beschrieben, wobei das Augenmerk auf Funktionen, Wahl und Zusammensetzung des jeweiligen Organs gerichtet ist. Außerdem fließt im Kontext des Bundestags/-rats eine eingehende Darstellung der in der Verfassung vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren ein. Ein weiterer Abschnitt gibt Einblicke in das deutsche Wahlsystem sowie in die rechtliche Bedeutung und Stellung politischer Parteien in Deutschland.
Den Schluss bildet ein Überblick über die Verteilung der Gesetzgebungs- und der Verwaltungskompetenzen auf Bund und Länder sowie die Garantien zugunsten der Rechtsprechung
Bachelor of Arts, Bachelor of Science, Master of Arts, Master of Science, Diplom, Staatsexamen, Magister Theologiae/Kirchlicher Abschluss, Master Theological Studies
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