Die Veranstaltung will zunächst einen Überblick über die Rahmenbedingungen des Strafrechts in der Gesellschaft, seine historischen und philosophischen Grundlagen und den Stellenwert verfassungsrechtlicher Vorgaben geben. Sodann erfolgt die Behandlung des vollendeten vorsätzlichen Delikts des Einzeltäters am Beispiel der Delikte gegen die Person. Beim Tatbestand werden zunächst die objektiven Voraussetzungen, auch unter dem Aspekt der objektiven Zurechnung, erarbeitet. Ausführungen zum Vorsatz einschließlich der Vorsatzformen sowie zu den Fällen der Abweichung des vorgestellten vom tatsächlichen Kausalverlauf schließen sich an. Sodann werden die Wirkgründe der Rechtfertigung und die wichtigsten Rechtfertigungsgründe ausführlich erläutert. Im Rahmen der Schuld geht es um Schuldfähigkeit und Unrechtseinsicht, aber auch um den Stellenwert des Schuldprinzips im Strafrechtssystem und in der Gesellschaft. Bei den Delikten gegen die Person werden die Beleidigungsdelikte (§§ 185, 186, 193), die Tötungsdelikte (§§ 211, 212, 216, 222), die Körperverletzungsdelikte (§§ 221, 223-231 einschl. ärztlicher Heileingriffe) sowie Freiheitsberaubung und Nötigung
(§§ 239, 240) behandelt. Ausführungen zur Unterlassung (einschl. §§ 138, 323c) schließen sich an. Hierzu gehören auch Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit in einer arbeitsteiligen Wirtschaft (Produkthaftung, Rückrufpflichten).
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