An der Universität Greifswald ist für die individualisierte Kinderbetreuung in Notfällen oder in Randzeiten im Familienservice, vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als
Betreuungsperson im Familienservice
im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (520-EURO-Mini-Job) befristet für zwei Jahre zu besetzen.
Die Universität Greifswald ist eine familienfreundliche Hochschule. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium zu erleichtern, hat sie das Angebot einer individualisierten Kinderbetreuung in Randzeiten und in Notfällen für Mitarbeitende, Promovierende sowie Gäste der Universität Anfang des Jahres 2014 neu geschaffen.
Die Betreuung gibt den Sorgeberechtigten die Gelegenheit, wichtige Angelegenheiten an der Universität erledigen zu können und gleichzeitig ihre Kinder in guten Händen zu wissen. Mit dem Angebot sollen kurzfristige/kurzzeitige Betreuungsbedarfe gedeckt werden, die sich durch den Ausfall der regulären Betreuung ergeben oder durch besondere Anlässe wie Tagungen, Workshops, Arbeitsbesprechungen etc. entstehen. Kinder im Alter von drei Monaten bis zwölf Jahren werden in der Kurzzeitbetreuung beaufsichtigt und beschäftigt.
Die Befristung der Tätigkeit erfolgt ohne Sachgrund gemäß §14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits zuvor in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber Land Mecklenburg-Vorpommern (in einer Dienststelle des Landes) gestanden haben, können daher nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden. Im Ausnahmefall können in das Auswahlverfahren Bewerberinnen und Bewerber einbezogen werden, wenn sie aus ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis zum Land M-V für die o.g. Zeit an die Universität Greifswald abgeordnet werden. Bei Bewerbungen von unbefristet an der Universität Greifswald Beschäftigten erfolgt die Übertragung der Aufgaben im Wege einer befristeten Umsetzung.
Die vollständige Stellenausschreibung sehen Sie hier.